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	<title>Psychiatrie und Psychotherapie</title>
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		<title>Zum Schutz vor psychischen Erkrankungen gibt es keine Regeln</title>
		<link>http://www.psychiatrie-psychotherapie.de/archives/30</link>
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		<pubDate>Sun, 18 Dec 2011 22:36:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>dr.mew</dc:creator>
				<category><![CDATA[psychische Erkrankungen]]></category>

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		<description><![CDATA[Psychiater Mathias Berger: Gewerbeaufsicht soll gegen Burn-out einschreiten &#8220;&#8230;Deutschland brauche eine Regelung, die klarstelle, dass Arbeitgebern die Fürsorgepflicht auch im Falle psychischer Belastung obliege, sagte der Leiter der Freiburger Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie dem FOCUS. Dies sei notwendig, da es eine rasanteZunahme von Krankheitstagen wegen psychischer Belastungengebe. Ein wachsender Teil davon sei durch Depressionen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2><a href="http://www.focus.de/finanzen/karriere/psychiater-mathias-berger-gewerbeaufsicht-soll-gegen-burn-out-einschreiten_aid_695332.html" class="liexternal">Psychiater Mathias Berger: Gewerbeaufsicht soll gegen Burn-out einschreiten</a></h2>
<blockquote>&#8220;&#8230;Deutschland brauche eine Regelung, die klarstelle, dass Arbeitgebern die Fürsorgepflicht auch im Falle psychischer Belastung obliege, sagte der Leiter der Freiburger Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie dem FOCUS. Dies sei notwendig, da es eine rasante<a href="http://www.focus.de/gesundheit/gesundheits-news/krankheitstage-seelische-leiden-verursachen-immer-mehr-ausfaelle_aid_694327.html" title="Psyche Arbeitsunfähig durch seelische Leiden" target="_top" class="liexternal"><strong>Zunahme von Krankheitstagen wegen psychischer Belastungen</strong></a>gebe. Ein wachsender Teil davon sei durch Depressionen mit dem Leitsymptom massiver Erschöpfung bedingt&#8230;.&#8221;
<a href="http://www.focus.de/finanzen/karriere/psychiater-mathias-berger-gewerbeaufsicht-soll-gegen-burn-out-einschreiten_aid_695332.html" class="liexternal">(Psychiater Mathias Berger: Gewerbeaufsicht soll gegen Burn-out einschreiten &nbsp;auf FOCUS Online)</a></blockquote>]]></content:encoded>
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		<title>Gesetz zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen</title>
		<link>http://www.psychiatrie-psychotherapie.de/archives/26</link>
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		<pubDate>Tue, 13 Dec 2011 17:30:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>dr.mew</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesetz]]></category>

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		<description><![CDATA[05.12.2011 Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN)&#160; zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen Die DGPPN begrüßt die frühzeitige Veröffentlichung des Referentenentwurfs für ein Gesetz zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen und bedankt sich für die Einladung zur Stellungnahme [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<blockquote>05.12.2011

<strong>Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN)&nbsp; </strong>
<h2>zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen</h2>
Die DGPPN begrüßt die frühzeitige Veröffentlichung des Referentenentwurfs für ein Gesetz zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen und bedankt sich für die Einladung zur Stellungnahme und zur Anhörung am 05.12.2011.

Der vorliegende Referentenentwurf, wie auch schon der § 17 d KHG zeigen sachgerechte Ansätze, den besonderen Bedürfnissen der Behandlung psychisch kranker Menschen Rechnung zu tragen.

In der weiteren inhaltlichen Ausgestaltung übernimmt der Referentenentwurf allerdings im Widerspruch dazu die Systematik des DRG-Fallpauschalensystems, das zwar für die Somatik als erfolgreich bewertet wird, dessen Effekte in der Behandlung psychisch Kranker Menschen mit speziellen Bedürfnissen zu einer Gefährdung der Versorgung und einer deutlichen Verschlechterung der Behandlungsqualität führen wird.

Das Ziel der Entwicklung eines leistungsgerechten und sachgerechten Entgeltsystems für die Behandlung psychisch erkrankter Menschen erfordert daher folgende grundsätzlich veränderte Ausrichtung des Referentenentwurfs:

1.&nbsp;&nbsp;&nbsp; <strong>Die Qualität einer komplexen Behandlung von Menschen mit psychischen Erkrankungen</strong> ist direkt abhängig von der Anzahl und Qualifikation des therapeutischen und pflegerischen Personals. Dies ist der wesentliche „Wirkfaktor“ einer auf Beziehungskonstanz und Gespräche ausgerichteten Psychiatrie und Psychosomatik. Daher muss eine Neufassung des § 6 Abs. 4 BPflV sicherstellen, dass <strong>alle</strong> Kliniken die Möglichkeit der Nachverhandlung und Ausfinanzierung der Personalstellen nach PsychPV bis zum Umstieg in die Konvergenzphase erhalten.
<ol type="1" start="2">
	<li><strong>Erhöhte Erkrankungshäufigkeit in allen Altersgruppen und vermehrte</strong> <strong>Inanspruchnahme medizinischer Leistungen </strong>werden auch in Zukunft Mehrleistungen erfordern. Auch bei Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit, Beitragsstabilität, Effizienzsteigerung durch verbesserte sektorübergreifende Vernetzung wird es zu einer erhöhten Inanspruchnahme klinischer Versorgung kommen. Besonders für Menschen mit psychischen Erkrankungen müssen diese Mehrleistungen im Sinne der Versorgungsgerechtigkeit ausreichend refinanziert werden.</li>
</ol>
<strong>A Allgemeine Bewertung</strong>

Die DGPPN begrüßt ausdrücklich die nachfolgenden Vorgaben des Referentenentwurfs
<ul type="disc">
	<li><strong>Die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Psych-Entgelt­system werden in einer eigenständigen Rechtsgrundlage geregelt.</strong></li>
</ul>
<ul type="disc">
	<li><strong>Es ist ein eigenständiges Landesentgelt vorgesehen, anstelle der Übernahme des Landesbasisfallwertes.</strong></li>
</ul>
Dies unterstreicht die Abgrenzung zur diagnosebezogenen DRG-Fallpauschalen-Systematik, welche, und das belegen internationale Erfahrungen,&nbsp; nicht&nbsp; für Entgelte in der Psychiatrie und Psychosomatik nicht geeignet ist.
<ul type="disc">
	<li><strong>Mit der 4-jährigen budgetneutralen Phase und der 5-jährigen Konvergenzphase wird für die Systementwicklung, die auf keine internationalen Vorbilder wie in der Somatik zurückgreifen kann, ein angemessener Zeitraum geschaffen.</strong></li>
</ul>
Die Kalkulation und weitere Umsetzung der tagesbezogenen pauschalierenden Entgelte erhalten damit genügend Zeit als „lernendes System“ eine sachgerechte leistungsorientierte Vergütung zu entwickeln. Aus fachlicher Sicht bedürfen auch die Instrumente zur Leistungsabbildung (OPS) und besonders die Gewichtungsmodelle&nbsp; der&nbsp; sogenannten Residualgröße eine der Kalkulation von tagesbezogenen Entgelten dienlichen Modifikation.

Auch für die Kliniken stellen die zeitlichen Rahmenbedingungen eine angemessene Voraussetzung für die anstehenden Anpassungsschritte in der Konvergenzphase dar.

Die vorgegebenen Konvergenzschritte zum Landesentgeltwert werden die konvergenzbedingten Budgetverminderungen moderat reduzieren und damit die Akzeptanz des neuen Vergütungssystems erhöhen.
<ul type="disc">
	<li><strong>Die Öffnungsklauseln für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden und besondere Einrichtungen sind wesentliche Voraussetzungen, dass der zu erwartende medizinische Fortschritt in Diagnostik und Therapie in den Fachgebieten Psychiatrie und Psychosomatik zeitnah in die Versorgungspraxis umgesetzt werden kann.</strong></li>
	<li><strong>Die neugeschaffenen Möglichkeiten zur Vereinbarung von Modellvorhaben in § 16 BPflV (krankenkassenübergreifend) und im § 64 b SGB V (krankenkassenindividuell) sind&nbsp; begrüßenswert, um innovative integrierte Versorgungsmodelle zu erproben.</strong></li>
</ul>
Für die Kliniken wäre es hilfreich, im § 16 BPflV eine Kontrahierungsklausel in Bezug auf die gemeinsame Einwilligung aller Krankenkassen zur Vereinbarung eines Modellvorhabens zu ergänzen.

Alle Modellvorhaben sollten eine gleiche Laufzeit haben und&nbsp; wissenschaftlich evaluiert werden, um eine Vergleichbarkeit mit der&nbsp; Regelversorgung herstellen zu können.&nbsp; Dazu ist es unabdingbar, dass die Leistungsdokumentation nach den Vorgaben von § 295 und § 301 SGB V durchgeführt werden sowie die Übermittlungspflicht der Daten im § 21 KHEntgG an das InEK.

Auch sollten die Daten der Modellvorhaben in die offizielle Begleitforschung eingehen und zentral ausgewertet werden.&nbsp; Die bisherigen, den Vertragspartnern vor Ort überlassenen Auswertungen erbringen nur hausindividuelle Ergebnisse und dienen nicht dem Ziel der Prüfung, welche Versorgungsmodelle für welche Patientengruppen oder regionalen Bedingtheiten geeignet sind. Eine mögliche Übernahme von an Modellprojekten erprobten und positiv evaluierten Versorgungsformen in die Regelversorgung bedarf einer zentralen Steuerung und Auswertung.<strong>
</strong>

<strong>B Probleme und Änderungsbedarf</strong>

Wesentliche Inhalte des Referentenentwurfs weisen eine hohe Übereinstimmung mit dem KHEntgG (somatischer Bereich) auf, was dazu führt, dass den Voraussetzungen und Anforderungen zur Einführung des neuen Entgeltsystems für die klinische Versorgung psychisch kranker Menschen nicht ausreichend Rechnung getragen wird.

Für den Bereich der Somatik sind diese Regelungen als erfolgreich bewertet worden und führten zu einer positiven Veränderung in der Versorgung. Die Übertragung der Rahmenbedingungen der somatischen Medizin auf die Versorgung psychischer Erkrankungen wäre nicht sachgerecht. So kam es in der somatischen Medizin zur Reduktion von Leistungsanbietern. Ein solcher Effekt wäre für die Versorgung psychisch erkrankter Menschen fatal.

Im Gegensatz zur Somatik ist die psychiatrische Versorgung in Pflichtversorgungsregionen aufgeteilt, in der eine Klinik die gesamte Versorgung der Bevölkerung übernimmt. Dies bedeutet, dass ein Krankenhaus keinen Patienten aus dem eigenen Pflichtversorgungsgebiet ablehnen darf und verpflichtet ist, alle Patienten aufzunehmen unabhängig von der Belegungssituation. Somatische Häuser können bei Ausschöpfung ihrer Notfallkapazitäten Notaufnahmen ablehnen. Patienten mit somatischen Erkrankungen haben die Wahl zwischen verschiedenen Krankenhäusern ihrer Region.&nbsp;

Unter diesen Voraussetzungen ist eine Reduktion von Klinikstandorten nicht möglich und würde die Erfolge der Psychiatrie-Enquête im Sinne der regionalen gemeindenahen Versorgung zerstören.

Auch sind die Verweildauern, die in der Somatik infolge des DRG-Fallpauschalensys­tems reduziert wurden, in den psychiatrischen Kliniken schon vor Einführung eines neuen Entgeltsystems in den letzten 20 Jahren kontinuierlich gesunken und betragen zurzeit durchschnittlich 23 Tage. Eine weitere Verkürzung führt&nbsp; eher zu einer schlechteren Behandlungsqualität sowie zu ansteigenden Wiederaufnahmeraten.&nbsp;

Besonders kritisch sieht die DGPPN die Regelung zur Vereinbarung des hausindividuellen Erlösbudgets&nbsp; und zur Ermittlung des Basisentgeltwerts auf Landesebene.

Auf Landesebene wird zukünftig eine zu erwartende Mehrleistung aufgrund von demographischem Wandel, von steigender Erkrankungshäufigkeit und erhöhten Hilfesuchbedarfen zu einer Finanzierungslücke führen, da Mehrleistungen durch die Versorgung zusätzlicher Patienten nur mit dem variablen Kostenanteil berücksichtigt werden dürfen (§ 10 BPflV), so dass der Basisentgeltwert letztlich nach unten „floatet“.&nbsp; Diese Effekte führen im Ergebnis auf Landesebene zur Erbringung von Mehrleistungen zu einem niedrigen Preis. Dieser Effekt wird sich auf Klinikebene fortsetzen und wird nochmals dadurch verstärkt, dass auf Klinikebene zukünftige Mehrleistungen zur zwischen 26,5 % und 50 % (2017 – 2021) finanziert werden und dies bei einer Personalkostenquote in der Psychiatrie von 80 %.&nbsp;

In diesem Zusammenhang sei auch noch erwähnt, dass zwar durch die BAT/TVÖD-Be­rich­tigung (§ 6 Abs. 2 BPflV) eine teilweise Refinanzierung der Gehälter möglich ist (50 %). Dies wird im Ergebnis erneut zum Öffnen der sogenannten BAT-Schere/TVÖD-Schere führen.&nbsp;

Zusammenfassend ist zu befürchten, dass die vorgenannten Vorgaben im Referentenentwurf zu einer Gefährdung der Versorgung zusätzlicher Patienten und zu einer deutlichen Verschlechterung der Behandlungsqualität insgesamt führen werden.&nbsp;

Die spezifischen Gesichtspunkte der Versorgung berücksichtigend, sind die nachfolgenden Einzelpunkte kritisch zu beurteilen und besonders im Sinne der speziellen Bedürfnisse von psychisch Kranken in der Klinikversorgung zu berücksichtigen.

<strong>1. Sicherung des Personals gemäß § 6 Abs. 4 BPflV</strong>

Die verbesserten Rechtsgrundlagen im § 6 Abs. 4&nbsp; BPflV haben in den vergangenen zwei Jahren zu einer besseren Durchsetzbarkeit der Psych-PV und in fast allen Kliniken zu einer auskömmlichen Personalausstattung geführt.

Der Referentenentwurf gibt vor, dass nur noch die Optionshäuser im Sinne der Anreizwirkung in den Jahren 2013 und 2014 Personalstellen aufgrund der PsychPV&nbsp; nach verhandeln können.

Bis zum Beginn der Konvergenzphase können nicht optierende Krankenhäuser lediglich die Grundlohnsummenrate und die BAT(TVöD)- Berichtigungsrate in den Budgetverhandlungen geltend machen. Diese decken nicht die jährlichen tarifbedingten Kostensteigerungen ab. Aufgrund des hohen Personalkostenanteils in den psychiatrischen Kliniken sind diese besonders von tarifbedingten Personalkostenerhöhungen betroffen.&nbsp;

Es ist zu erwarten, dass sich bis zum Umstieg in die Konvergenzphase 2017 schon wieder für sechs Jahre die BAT-Schere aufgehen wird und eine erneute Erosion der Personalstellen nach PsychPV erfolgen wird. Der Umstieg in die Konvergenzphase begönne bereits auf einem abgesenkten Niveau der Personalausstattung.

Diese Regelung, die vor allem der Kosteneinsparung des Krankenkassen&nbsp; als Ausgleich für den vorübergehend zu zahlenden Mindererlösausgleich dient, widerspricht&nbsp; der bekundeten Intention des Gesetzgebers, eine 90-100% Umsetzung der Personalausstattung vor dem Umstieg ins neue Entgeltsystem sicher zu stellen.

Mit Beginn der Konvergenzphase werden die bestehenden Budgets für Krankenhäuser für das Jahr 2017 in ein Landesbasisentgeltwert „neutral“ überführt. Fehlt hierbei die 100 % Ausfinanzierung des § 6 Abs. 4 BPflV in den einzelnen Krankenhausbudgets oder ist dies nur anteilig erfolgt, können diese Erlösbestandteile naturgemäß auch im Landesbasisentgeltwert 2017 nicht eingerechnet werden und dort auch später nicht mehr geltend gemacht werden.&nbsp;

<strong>Folgende Änderung ist daher geboten:&nbsp; </strong>
<ul type="disc">
	<li><strong>Eine Neufassung des § 6 Abs. 4 BPflV muss sicherstellen, dass bis zum Umstieg in die Konvergenzphase eine 100%ige Finanzierung der Psych-PV gewährleistet ist.</strong></li>
</ul>
<ul type="disc">
	<li><strong>Die Tarifberichtigungsrate muss&nbsp; wie vorgesehen auch langfristig erhalten bleiben und im Zuge der Systemumstellung sachgerecht angewendet werden. </strong></li>
</ul>
<ul type="disc">
	<li><strong>Ebenso ist für eine sachgerechte finanzielle Ausstattung eine zeitnahe Umstellung der Grundlohnsummenrate auf einen Kostenorientierungswert anzustreben.</strong></li>
</ul>
<strong>2. § 3 Vereinbarung eines Erlösbudget für die Jahre 2013 bis 2016</strong>

Im&nbsp;&nbsp; § 3 Abs. 5 BPflV ist der Mindererlösausgleich von 75 % in der Optionsphase für die Optionshäuser festgeschrieben.

In der Somatik wurde im DRG-System für das Optionsjahr ein Mindererlösausgleich von 95 % vorgegeben. Hierdurch wurden Auswirkungen von Fehleinschätzungen minimiert.<strong>
</strong>

<strong>Folgende Änderung ist daher geboten:</strong>
<ul type="disc">
	<li><strong>Der Wert von 95 % sollte auch in der Optionsphase für Kliniken für Psychiatrie und Psychosomatik übernommen werden.</strong></li>
</ul>
Mehrerlöse sollen gemäß § 3 Abs. 5 BPflV bis zur Höhe von 5 % werden zu 85 % und darüber hinaus zu 90 % ausgeglichen.

&nbsp;In der Somatik werden Mehrerlöse grundsätzlich zu 65 % ausgeglichen (gemäß § 4 Abs. 3 KHEntgG). Eine Anpassung für die Psychiatrie und Psychosomatik ist zum Schutze der Interessen der psychisch Kranken geboten.

<strong>Folgende Änderung ist daher geboten:
</strong>
<ul type="disc">
	<li><strong>Die Mehrerlöse werden auch für Kliniken für Psychiatrie und Psychosomatik grundsätzlich zu 65 % ausgeglichen. </strong></li>
</ul>
<strong>3. § 4 Vereinbarung eines Erlösbudget für die Jahre 2017 bis 2021 </strong>

Erforderliche Mehrleistung aufgrund von erhöhter Inanspruchnahme auf Klinikebene soll laut Referentenentwurf in der Konvergenzphase zukünftig nur zwischen 25,6 % (2017) bis maximal 50 % (2021) refinanziert werden.&nbsp;

Zusätzliche Inanspruchnahme, die durch demographischen Wandel, steigende Erkrankungshäufigkeit und verändertes Hilfesuchverhalten entsteht, ist auch für die Zukunft zu erwarten. Als Beispiel sei hier die Barmer GEK aufgeführt, die in ihrem Bericht im Juli 2011 zeigte, dass seit dem Jahr 2000 54 % mehr Personen (Mitglieder der Krankenkasse) stationär behandelt wurden. Dieser Trend wird sich in naher Zukunft über alle Kassenarten&nbsp; fortsetzen.&nbsp;

Dies führt zu Mehrleistungen und zu zusätzlicher Inanspruchnahme ärztlichen, therapeutischen und pflegerischen Personals. Qualifiziertes Personal ist in der Behandlung in der Psychiatrie und Psychosomatik das eigentliche „therapeutische Agens“ in der Behandlung.&nbsp;

Aufgrund des hohen Personalkostenanteils in der Psychiatrie und Psychosomatik (ca. 80 %) sind die Personalkosten zu 100 % als variabel anzusehen. Eine Hebung von zusätzlichen Ressourcen, wie in der Somatik, wird in der Psychiatrie nicht möglich sein.&nbsp;

<strong>Folgende Änderung ist geboten:&nbsp; </strong>
<ul type="disc">
	<li><strong>Mehrleistungen müssen auf Klinikebene zukünftig mindestens zu 80 % (-Personal­kosten­anteil) refinanziert werden.</strong></li>
</ul>
<strong>4. § 9 Vereinbarung auf Bundesebene&nbsp; </strong>

Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 BPflV sollen die Vertragsparteien einen Katalog entwickeln, der in geeigneten Fällen Reglungen zu Nach-, Über- und Unterschreitung erkrankungstypischer Behandlungszeiten vorzunehmenden Zu- und Abschlägen trifft.&nbsp;

Diese Regelungen&nbsp; sind aus dem DRG-Fallpauschalensystem bekannt. Derartigen Regelungen sind bei Tagespauschalen nicht erforderlich und systemfremd. Auch sind störungsspezifische Behandlungsdauern bei psychischen Erkrankungen nicht zu definieren. Die Verweildauer ist immer fallindividuell.&nbsp;

<strong>Folgende Änderung ist geboten:&nbsp;
</strong>
<ul type="disc">
	<li><strong>Streichung der Verweildauerregelung </strong></li>
</ul>
Nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 sollen die Selbstverwaltungspartner auf Bundesebene zur Förderung einer sektorübergreifenden Leistungskoordination im Sinne eines effizienten und effektiven Ressourceneinsatzes eine Empfehlung zu Interventionszeitpunkten vereinbaren, zu denen noch während der laufenden Behandlung eine Abstimmung über den weiteren Behandlungsverlauf zwischen Krankenhaus und Krankenkasse erfolgen kann. Die Vereinbarung soll die Krankheitsbilder mit aufwändigem Versorgungsverlauf und die zeitlichen Vorgaben dazu benennen.&nbsp;

<strong>Die DGPPN lehnt diese Regelung nachdrücklich ab</strong>. Aus medizinisch-therapeutischer Sicht ist diese Bestimmung zu kritisieren, da sich psychiatrische Krankheitsverläufe nicht per se anhand der Diagnose in aufwändige oder weniger aufwändige Verläufe unterscheiden lassen. Jede psychiatrische Diagnose kann im Einzelfall aufwändige Behandlungsverläufe bedingen. Dies hängt im hohen Maße von der Schwere des Krankheitsbildes, von der funktionellen Beeinträchtigung, dem psychosozialen Umfeld des Patienten und von den Gegebenheiten der regionalen Versorgungsnetzwerke ab. Der Focus dieser Regelung zielt jedoch allein auf die Behandlungs- und Kostensteuerung während des stationären Aufenthaltes unter direkter Einflussnahme von Kassenmitarbeitern. Ein solches Vorgehen stellt einen Eingriff in die ärztliche Therapiefreiheit dar und widerspricht darüber hinaus der ärztlichen Schweigepflicht.&nbsp;

<strong>Folgende Änderung ist geboten:
</strong>
<ul type="disc">
	<li><strong>Streichung des § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7</strong></li>
</ul>
<strong>5. § 10 Vereinbarung auf Landesebene</strong>

Gemäß § 10 Abs. 4 BPflV eröffnet sich den Kliniken lediglich die Möglichkeit den Landesbasisentgeltwert jährlich um &#8211; maximal &#8211; die Veränderungsrate und die BAT (TVÖD) Berichtigungsrate zu erhöhen.&nbsp;

Dagegen eröffnen die derzeit noch gültigen Regelungen der BPflV die Möglichkeit, Ausnahmetatbestände zu berücksichtigen.&nbsp;

Im Gesetzesentwurf fehlt darüber hinaus eine analoge Regelung zum Bereich der Somatik (§ 10 Abs. 4 Satz 3 KHEntgG), dass der Landesbasisentgeltwert auch über die o. g. Veränderungsraten steigen darf, wenn und insoweit die Summe der Bewertungsrelation absinkt.&nbsp;

Dies ist eine klare Benachteiligung der Behandlung psychisch Kranker in Hinsicht auf die Behandlungsqualität im Vergleich zu somatisch Erkrankten. Damit wäre das neue Entgeltsystem – in der vorliegenden Form – gegenüber der Psych-PV ein klarer Rückschritt.&nbsp;

<strong>Folgende Änderung ist geboten:&nbsp; </strong>
<ul type="disc">
	<li><strong>Aufhebung der Obergrenze nach § 10 unter Fortschreibung der bestehenden Ausnahmetatbestände der Bundespflegesatzverordnung mit der Möglichkeit, den Landesbasisentgeltwert jährlich – zusätzlich zur Veränderungsrate und BAT-Be­rich­tigungsrate – um folgende Tatbestände zu erhöhen:</strong></li>
</ul>
<ul type="disc">
	<li><strong>Erhöhung der Fallzahlen oder Änderung der medizinischen Leistungsstruktur</strong></li>
</ul>
<ul type="disc">
	<li><strong>Krankenhausplanerische Tatbestände</strong></li>
</ul>
<strong>6 . Artikel 2 Nr. 3 § 2 BPflV</strong>

In KHEntgG werden die besonderen Aufgaben von Zentren und Schwerpunkten den allgemeinen Krankenhausleistungen zugerechnet.

Auch wenn Zentren und Schwerpunkte in der psychiatrischen Versorgung eine untergeordnete Rolle spielen, müssen die besonderen Aufgaben als Voraussetzung für eine gesonderte Finanzierung in einem bundeseinheitlichen Entgeltsystem auch als allgemeine Krankenhausleistung anerkannt werden. Insbesondere die besonderen Aufgaben im Rahmen der psychiatrischen regionalen Pflichtversorgung sind diesbezüglich von essentieller Bedeutung. Der erhöhte Aufwand durch 24-Stunden-Notaufnahme, Krisenbehandlung, Behandlung und Garant für Sicherheit von gesetzlich untergebrachten Patienten, sowie die Notwendigkeit der Vernetzung mit anderen regionalen Leistungserbringern sollte mit der Möglichkeit von Zuschlägen bedacht werden.

<strong>&nbsp;Folgende Änderung ist geboten:&nbsp; </strong>
<ul type="disc">
	<li><strong>Der erhöhte Aufwand für die besonderen Aufgaben der Pflichtversorgung sollte gesetzlich so geregelt werden, dass die Möglichkeit von Zuschlägen eröffnet wird.</strong></li>
</ul>
<strong>7. Artikel 4 Nr. 3 &#8211; § 118 Abs. 3 SGB V
</strong>

Die Einführung der Möglichkeit für den Bereich der Psychosomatik Institutsam­bulanzen zu betreiben (§ 118 Abs. 3 SGB V) fördert auch in der Psychosomatik sektorübergreifende Behandlungsansätze.
<ul type="disc">
	<li><strong>Psychosomatische Kliniken, die eine Institutsambulanz eröffnen, sollten die regionale Pflichtversorgung für die spezifischen Störungsbilder einschließlich Krisenintervention bei Notfällen übernehmen.</strong></li>
</ul>
<ul type="disc">
	<li><strong>Auf Bundesebene legen die Partner der Selbstverwaltung in einem Vertrag die Gruppe der in den psychosomatischen PIAs zu behandelnden Patienten fest, analog zu § 118 Abs 2.</strong></li>
</ul>
<strong>8. Stärkung der Qualitätssicherung</strong>

Die DGPPN begrüßt, dass mit der Einführung eines leistungsorientierten und pauschalierenden Entgeltsystems eine systematische Qualitätssicherung in der psychiatrischen Versorgung eingeführt wird, sowie die Entwicklung von Qualitätsindikatoren zur Beurteilung von Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität.

Zur Definition der Strukturqualität gehört nach Ablösung der normativen Vorgaben der PsychPV auch eine Definition bestimmter personeller Mindestausstattung.

Die DGPPN hat unter Moderation der AWMF in Kooperation mit den wesentlichen Fachgruppierungen und unter Einbezug von Angehörigen und Betroffenen bereits sektorübergreifende Qualitätsindikatoren für 4 Störungsbilder (Schizophrenie, Depression, Alkoholabhängigkeit, Demenz) konsentiert und würde sich gern in den offiziellen Entwicklungsprozess einbringen.

<strong>Zusammenfassende Würdigung</strong>

Das zukünftige Entgeltsystem für die Fachgebiete Psychiatrie und Psychosomatik soll leistungsgerecht, transparent, einfach anzuwenden sein und Anreize für eine flexible patientenorientierte und wirtschaftliche Leistungsgestaltung geben.

Es soll die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit psychischen Erkrankungen berücksichtigen (im Sinne des § 27 (1) SGB V), die von einem komplexen Diagnostik- und Therapiebedarf geprägt sind.&nbsp; Aufgrund des demographischen Wandels, der steigenden Erkrankungshäufigkeit in allen Altersgruppen, der sich ändernden Arbeits- und Lebensbedingungen (Burnout!), ist ein erhöhter Behandlungsbedarf zu erwarten, dem das neue Entgeltsystem Rechnung tragen muss. Die Daten des Gesundheitssurveys, besagen, dass pro Jahr 37,0 % der Frauen und 25,3 % der Männer in Deutschland eine oder mehrere psychische Störungen aufweisen.

Eine aktuelle Studie, durchgeführt an den Versicherten der DAK, KKH-Allianz, HKK ergab ebenfalls, dass von den 10 Millionen Versicherten bei 33,3 % eine Erstdiagnose aus dem Spektrum der psychischen Erkrankungen vorhanden war.

Laut Statistischem Bundesamt wurden in der Bundesrepublik im Jahre 2008 26,7 Milliarden € für die Behandlung von psychischen Erkrankungen ausgegeben. Dies beträgt etwas mehr als 10 % der Gesamtausgaben für alle Erkrankungen.

Menschen mit psychischen Erkrankungen stehen unter besonderem Schutz des Gesetzgebers. Daher haben sie ebenso wie Menschen mit somatischen Erkrankungen ein Recht, am medizinischen Fortschritt in Hinsicht auf Diagnostik, Früherkennung, Therapie und neuen Behandlungsformen teilzuhaben.&nbsp;

Wenn das neu zu entwickelnde, leistungsgerechte und qualitätsgesicherte Vergütungssystem die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit psychischen Erkrankungen adäquat berücksichtigen soll &#8211; und dies ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe im Sinne der Versorgungsgerechtigkeit &#8211; ist trotz der ökonomisch gebotenen Beitragsstabilität bei allen angestrebten Effizienzverbesserungen eine Steigerung der Gesundheitsausgaben für psychische Erkrankungen nicht zu vermeiden. Bei Verlagerung des Morbiditätsrisikos auf die versorgungspflichtigen Leistungserbringer ist die Versorgungsgerechtigkeit der besonders vulnerablen Patientengruppe psychisch Erkrankter langfristig nicht gesichert.&nbsp;

Der Gesetzgeber hat die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen unter besonderen Schutz gestellt. Diese politische und gesamtgesellschaftliche Verantwortung sollte auch bei der Entwicklung des neuen Entgeltsystems die tragende Grundlage sein.

<strong>Autoren der Stellungnahme: I. Hauth (Berlin), P. Falkai (Göttingen)</strong>

<strong>Für den Vorstand der DGPPN
</strong>

Prof. Dr. med. Peter Falkai
Präsident DGPPN
Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie
Universitätsklinikum Göttingen
von-Siebold-Str. 5
37075 Göttingen
Tel.: 0551-396601
Fax: 0551-3922798
E-Mail: <a>pfalkai[at]gwdg.de</a>

<strong>Download:</strong>
<a href="http://www.dgppn.de/fileadmin/user_upload/_medien/download/pdf/stellungnahmen/2011/stn-2011-12-05-entgelt.pdf" target="_blank" class="lipdf">stn-2011-12-05-entgelt.pdf [58 KB]</a>

Zum Referentenentwurf:

<a href="http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateien/Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/Laufende_Verfahren/P/Psych-Entgeltsystem/Gesetz_zur_Einfuehrung_eines_pauschalierenden_Entgeltsystems_fuer_psychiatrische_und_psychosomatische_Einrichtungen.pdf" target="_blank" class="lipdf">http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateien/Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/Laufende_Verfahren/P/Psych-Entgeltsystem/Gesetz_zur_Einfuehrung_eines_pauschalierenden_Entgeltsystems_fuer_psychiatrische_und_psychosomatische_Einrichtungen.pdf</a></blockquote>]]></content:encoded>
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		<title>Psychisch erkrankt – jeder dritte</title>
		<link>http://www.psychiatrie-psychotherapie.de/archives/14</link>
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		<pubDate>Mon, 26 Sep 2011 22:43:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>dr.mew</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bevölkerung]]></category>

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		<description><![CDATA[Obwohl sich vieles in Versorgung und Verständnis von psychischen Erkrankungen den letzten 30 Jahren verbesserte, werden psychische Erkrankungen weiter tabuisiert, quasi unter der Hand gehandelt. Kaum einer traut sich, über seine durchgemachte psychische Erkrankung zu reden, manch einer geht nach der Entlassung aus der psychiatrischen Klinik lieber im Nachbardorf einkaufen als in seiner eigenen Gemeinde. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Obwohl sich vieles in Versorgung und Verständnis von psychischen Erkrankungen den letzten 30 Jahren verbesserte, werden psychische Erkrankungen weiter tabuisiert, quasi unter der Hand gehandelt. Kaum einer traut sich, über seine durchgemachte psychische Erkrankung zu reden, manch einer geht nach der Entlassung aus der psychiatrischen Klinik lieber im Nachbardorf einkaufen als in seiner eigenen Gemeinde. Die Stigmatisierung von psychisch kranken Menschen ist ein großes Problem für die Erkrankten selbst, aber auch für die ganze Gesellschaft. Die epidemiologische Studie für Europa zeigt welche Dimensionen psychische Erkrankungen im Leben der Gesellschaft einnehmen. Diese Ergebnisse zeigen, wie wichtig der weitere Ausbau der psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung ist und warum unbedachte Rationalisierungen und Pauschalierungen der psychiatrischen Versorgung die negativen Folgen von psychischen Erkrankungen für die Betroffenen und die Gesellschaft zum unkalkulierbaren Risiko werden lassen.
In 27 Ländern der EU und Island, Norwegen und der Schweiz wurden Ergebnisse verschiedener Studien und Daten für 514 Millionen Einwohner ausgewertet (<a href="http://www.ecnp.eu/~/media/Files/ecnp/communication/reports/ECNP%20EBC%20Report.ashx" class="liexternal">Wittchen, H. U., et al. (2011): „The size and the burden of mental disorders and other disorders of the brain in Europe 2010&#8243;; in: European Neuropsychopharmacology; 21, Seite 655-679</a> ). Berücksichtigt wurden allerdings nicht einfach psychische Probleme, sondern „klinisch hoch relevante, spezifische Krankheitsbilder&#8221;, die mit standardisierten diagnostischen Instrumenten erfasst und anhand offizieller Diagnoseklassifikationen bewertet wurden. Bereits 2005 haben die Forscher in ihrer Studie 27% psychisch erkrankten Menschen in Europa festgestellt. In der jetzigen Studie 2010 sind es bereits 38%. Danach sind 165 Millionen Menschen in Europa psychisch erkrankt und nur die wenigsten davon bekommen eine professionelle Hilfe. Die Wartezeiten sind Monate bis Jahre lang. In geschätzten 10 % der Fälle erfüllt die Behandlung die Minimalstandards der publizierten Behandlungsleitlinien nicht.
Angsterkrankungen kommen unter den 165 Millionen mit 14% am häufigsten vor. Depressionen und Schlafstörungen folgen mit 7% und Alkohol- und Drogenerkrankungen mit etwa 4%.
Die Aufmerksamkeitsdefizit- Hyperaktivitätsstörung (ADHS) soll bei jungen Menschen unter 17 Jahren mit 5% vorkommen. In der Gruppe der älteren Menschen über 85 Jahre sin dementielle Erkrankungen bei 30% gefunden worden.
Es wird viele Sparmeister nachdenklich machen, dass die Zeit zu einer korrekten Diagnosestellung nach wie vor sehr lang ist und nicht selten werden psychische Erkrankungen erst nach Jahrzehnten festgestellt.
Eine Behandlung erhält etwa nur ein Drittel der erkrankten Menschen. Die Behandlung entspricht aber nicht immer dem State of the Art. Die Folgen von nicht erfolgter oder unzureichender Therapie sind chronifizierte Erkrankungen mit wiederholten Arbeitsunfähigkeiten und/oder Berentung. Die Folge sind gesellschaftliche Gesamtkosten in Höhe von 360 Milliarden EURO im Jahr 2005. Für 2010 müssen die Folgekosten noch berechnet werden.

Von der Demographie wird viel gesprochen. Im Zusammenhang mit Erkrankungen überhaupt lässt die Dimension von psychischen Erkrankungen erahnen, wie viel weniger im Vergleich zu heute durch den demographischen Wandel überhaupt erwerbstätig sein werden und wie viele davon krankheitshalber dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen werden. Deshalb ist die psychosoziale Gesundheit einer der wichtigsten Produktionsfaktoren der nächsten Zukunft. Die Gesundheitspolitik in Deutschland macht nicht den Eindruck, dass diese Gegebenheiten den politisch Verantwortlichen bewusst würden. Eine Vernachlässigung der psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung verursacht im Leben des Einzelnen einen Leidensweg durch krankheitsbedingte Veränderungen seiner Biographie.]]></content:encoded>
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		<title>Neubeginn</title>
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		<pubDate>Sun, 21 Aug 2011 23:58:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>dr.mew</dc:creator>
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		<description><![CDATA[&#160;Ich hatte eine längere Zeit keine Gelegenheit gehabt, diese Seite zu pflegen, das gleiche gilt auch für die anderen Seiten. Nun ist es aber an der Zeit, die Arbeit und Kommunikation wieder aufzunehmen, weil sich die Problemlagen in allen Lebensbereichen für die Menschen verschlechtert haben. Eine Krise folgt der nächsten, die Problemlösungen versprechen keine nachhaltige [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[&nbsp;Ich hatte eine längere Zeit keine Gelegenheit gehabt, diese Seite zu pflegen, das gleiche gilt auch für die anderen Seiten. Nun ist es aber an der Zeit, die Arbeit und Kommunikation wieder aufzunehmen, weil sich die Problemlagen in allen Lebensbereichen für die Menschen verschlechtert haben. Eine Krise folgt der nächsten, die Problemlösungen versprechen keine nachhaltige Verbesserung &#8211; man nimmt sogar schon bei der Lösung&nbsp; den Anfang der nächsten Krise in Kauf. Das geht an den Menschen nicht spurlos vorbei. Sie spüren es zunehmend in der Arbeit, beim Wohnen, in der Freizeitgestaltung und in den Entwicklungen von Beziehungen. Alle vier Lebensbereiche Arbeit, Freizeit, Wohnen und Beziehungen leiden unter dem Druck der existentiellen Fragen der Gegenwart. Deshalb ein Neubeginn.]]></content:encoded>
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